Leistungen Ihrer Krankenkasse:
Bei Krankheit kann Ihnen Ihr Arzt zur Unterstützung der ärztlichen Therapie häusliche Krankenpflege verordnen (z.B.Verbände, Spritzen).
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Krankenpflege im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die häusliche Krankenpflege dient zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
Hier werden vom Hausarzt verordnete Leistungen der Behandlungspflege wie z.B.:
Medikamentengabe, Spritzen, Verbandwechsel, Wundpflege etc.
für einen verordneten und von der Krankenkasse genehmigten Zeitraum übernommen.
Leistungen Ihrer Pflegekasse:
Wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit in erheblichem Maße Hilfe benötigen, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse / Pflegekasse. Der Medizinische Dienst stellt bei einem Hausbesuch fest, ob Sie im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig sind. Daraufhin erfolgt die Eingruppierung in einen Pflegegrad. Nach der Einstufung in einen Pflegegrad erhalten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Folgende Pflegegrade gibt es:
Pflegegrad 1
Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125€
Pflegegrad 2
Sachleistungen in Höhe von bis zu 689 EURO
Pflegegeld in Höhe von bis zu 316 EURO
Pflegegrad 3
Sachleistungen in Höhe von bis zu 1298 EURO
Pflegegeld in Höhe von bis zu 545 EURO
Pflegegrad 4
Sachleistungen in Höhe von bis zu 1612 EURO
Pflegegeld in Höhe von bis zu 728 EURO
Pflegegrad 5
Sachleistungen in Höhe von bis zu 1995 EURO
Pflegegeld in Höhe von bis zu 901 EURO
Weitere Leistungsverbesserungen und Veränderungen
In der folgenden Auflistung finden Sie weitere Leistungsverbesserungen und Änderungen durch das Reformgesetz.