12 Wundexpertinnen und Wundexperten
Als zugelassener spezialisierter Leistungserbringer nach § 132a SGB V versorgen wir Ihre Patientinnen und Patienten zu Hause. Die zentrale Koordination sorgt für klare Zuständigkeiten und kurze Abstimmungswege.
Für Ärztinnen & Ärzte, MFA und weitere Fachkräfte
Als spezialisierter Leistungserbringer für Wundversorgung nach § 132a SGB V zugelassen: Unser hausinternes Team aus 12 Wundexpertinnen und Wundexperten übernimmt die Wundversorgung zu Hause – in Abstimmung mit Ihrer Praxis und ohne zusätzliche Versorgungsanbieter.
Als zugelassener spezialisierter Leistungserbringer nach § 132a SGB V versorgen wir Ihre Patientinnen und Patienten zu Hause. Die zentrale Koordination sorgt für klare Zuständigkeiten und kurze Abstimmungswege.
Die Wundversorgung erfolgt durch unser eigenes Kosok-Team – ohne zusätzliche Versorgungsanbieter. Das Verbandmaterial verordnen Sie als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt. Wir achten auf die wirtschaftliche Verwendung.
Wir besprechen die verordneten Maßnahmen und den Informationsaustausch mit Ihnen. Befunde und Rückfragen können über KIM ausgetauscht werden.
Unsere Wundexpertinnen und Wundexperten übernehmen die spezialisierte Versorgung zu Hause nach ärztlicher Verordnung und stimmen sich mit Ihrer Praxis ab.
Zur Wundversorgung →Wir führen die verordnete Wundversorgung und Verbandwechsel durch. Ihr ärztlicher Behandlungsplan bildet die Grundlage.
Die benötigten Verbandmittel werden durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt verordnet und rezeptiert.
Wir achten bei der Anwendung auf einen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Einsatz sowie eine leitliniengerechte Wundversorgung. Den Wundverlauf beurteilen und dokumentieren wir regelmäßig. Bei notwendigem Anpassungsbedarf stimmen wir uns eng mit der behandelnden Praxis ab.
Sie verordnen. Wir versorgen. Gemeinsam behalten wir den Wundverlauf im Blick.
Wir stimmen Rückfragen zur Wundversorgung mit Ihrer Praxis ab. Befunde, Unterlagen und Verlaufsinformationen können über KIM ausgetauscht werden.
Kontaktieren Sie unsere Koordination telefonisch oder über KIM. Nennen Sie Versorgungsort, benötigte Wundversorgung und gewünschten Beginn.
Wir prüfen mit Ihnen die Unterlagen, den Bedarf und unsere Kapazität. Rückfragen zur ärztlichen Verordnung und zum verordneten Material stimmen wir mit Ihrer Praxis ab.
Beginn, Besuchsplanung und Ansprechpartner werden abgestimmt. Eine Anfrage allein ist noch keine Übernahmebestätigung.
Wir vereinbaren den Austausch zum Verlauf und klären fachliche Rückfragen mit Ihrer Praxis. Die ärztliche Therapieentscheidung bleibt bei Ihnen.
Drei kompakte Hilfen zum Herunterladen. Die Verordnungshilfe ergänzt die offiziellen Vorgaben und ersetzt weder die ärztliche Entscheidung noch das Verordnungsformular.
Muster 12 mit markierten Feldern und kurzen Ausfüllhinweisen direkt am Formular.
Verordnungshilfe herunterladen ↓Welche Informationen wir für die Wundversorgung benötigen – für Praxis und Entlassmanagement.
Checkliste herunterladen ↓Wundspezialisierung, Team, Einzugsgebiet und Koordination auf einen Blick.
Praxisinfo herunterladen ↓Stand der Hilfen: 17.09.2026 · Offizielle Hinweise der KBV ↗ · HKP-Richtlinie des G-BA ↗
Unser Wundteam ist in diesen Orten für Sie da. Den möglichen Versorgungsbeginn stimmen wir individuell ab.
Ihre zentrale Koordination · Carina Metz
Carina Metz koordiniert unser Team aus 12 Wundexpertinnen und Wundexperten und ist Ihre Ansprechpartnerin für Organisation und Rückfragen.
02591 / 96960 anrufen →Bei zeitkritischen Rückfragen bitte telefonisch Kontakt aufnehmen.
pflegedienst.kosok@pflege.kim.telematik
Für Befunde, Unterlagen und fachliche Rückfragen. Verwenden Sie die Adresse in Ihrem KIM-System und geben Sie „z. Hd. Carina Metz“ an. Bitte keine Patientendaten über gewöhnliche E-Mail senden.
Die KIM-Nachricht ersetzt keine erforderliche Verordnung oder Genehmigung. Die benötigten Unterlagen stimmen wir mit Ihrer Praxis ab.