Unser Service
Die Grundpflege beinhaltet die Körperpflege und entsprechende Hilfestellungen
Sofern bei ihnen ein Pflegegrad vorhanden ist, gehören die grundpflegerischen Tätigkeiten zu den Leistungen der Pflegekassen und werden von diesen übernommen.
Rufen Sie uns direkt an, wenn Sie oder eine Ihnen nah stehende Person einen Pflegedienst benötigt.
Unter Behandlungspflege wird die medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung verstanden. Unser examiniertes Pflegepersonal verfügt über unterschiedliche Spezialisierungen, wie z.B. Wundmanagement und ist in der Lage je nach individueller Situation der pflegebedürftigen Person ihre optimale Versorgung zu gewährleisten.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkassen und wird nicht vom Pflegegeld bezahlt.
Wenn Sie als pflegende Person selbst krank werden oder anderweitig verhindert sind, nehmen wir Ihnen gerne die Pflege ab. Stundenweise oder über mehrere Wochen, solange bis Sie wieder übernehmen können.
Neben Grund- und Behandlungspflege bieten wir verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b. an. Wir begleiten Sie bei Erledigungen und entlasten Sie bei Tätigkeiten rund um den Haushalt.
Bei Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes ist ab Pflegegrad 2 eine Beratung zur Pflege verpflichtend. Wir beraten Sie gerne zur eigenständigen Pflege.
Unser Leitbild
Bei unserer Arbeitet steht stets der Mensch an erste Stelle und zwar unabhängig von seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Kultur, seiner Religion und seiner Nationalität. Die Anliegen der Patienten sind die Prämisse unserer Arbeit, denn wir wissen, dass jeder Mensch einzigartig ist und ganz individuelle persönliche Ressourcen, Hoffnungen, Ängste, Wünsche und Bedürfnisse hat. Wir begleiten und unterstützen Sie respektvoll und fachkundig, damit Sie sich so wohl wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung fühlen.
Wir ermutigen, beraten und schulen Angehörige, denn gerade in der Anfangszeit steht man oft vor sehr vielen organisatorischen Aufgaben, welche viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung bei der Antragstellung eines Pflegegrades, helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Leistungen. Wir stehen Ihnen zur Seite und schulen Sie gerne hinsichtlich der Umsetzung von pflegerischen Aufgaben, wenn sie sich für die Pflege einer pflegebedürftigen Person entscheiden.
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen bei einem Telefonat oder einem persönlichen Beratungsgespräch. Einige allgemeine Infos finden Sie vorab hier.
Den Antrag auf Leistungen eines Pflegedienstes können Sie über Ihre Krankenkasse einreichen. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und informieren Sie sich über die Pflegebedürftigkeit. Ihnen wird anschließend ein Formular per Post zugeschickt, das Sie ausfühlen müssen.
Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen, ist dass Sie mindestens 2 Jahre lang vor Antragstellung in die Pflegekasse eingezahlt haben. Für den Umfang der Leistungen ist der Pflegegrad maßgeblich.
Die Kosten für die Inanspruchname eines Pflegedienstestes übernimmt grunsätzlich die Pflegeversicherung.
Art und Umfang unserer Pflegeleistungen hängt von persönlichen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab. Allgemein übernehmen wir folgende Tätigkeiten:
Grundpflege
Behandlungspflege
Haushaltshilfe
Kümmern Sie sich um eine pflegebedürftige Person und benötigen eine Pause wegen einer Erkrankung, einer OP oder einer sonstigen Verhinderung? Jeder Pflegebedürftige hat ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 1612 € für die sogenannte Verhinderungspflege. Die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes als Vertretung der pflegenden Person kann stundenweise oder direkt für mehrere Wochen erfolgen, wenn Sie z.B. Urlaub brauchen, um selbst Kraft zu tanken.
Die Haushaltshilfe unseres Pflegedienstes übernimmt alle bzw. begleitet Sie bei allen Tätigkeiten, die zu der hauswirtschaftlichen Versorgung Ihres Haushaltes gehören. Dazu gehören unter anderem Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen der Kleidung etc.
Einen Anspruch auf Haushaltshilfe haben Sie, wenn Sie mind. Pflegegrad 1 haben und nicht mehr in der Lage sind Ihr Haushalt zu führen.
Nach einem Unfall oder einer Operation haben Sie auch ohne einen Pflegegrad einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Dies allerdings nur für max. vier Wochen.
Da die Pflege eines Pflegebedürftigen durch Familienmitglieder oder nahstehende Personen kann sehr anstrengendend sein. Aufgrund der meist nicht vorhandenen Fachkenntnisse sind diese oft überfordert und benötigen selbst Unterstützung. Deshalb ist nach Beratungsansatz § 37 Absatz. 3 SGB XI eine Beratung zur Pflege ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Die Häufigkeit der Beratung hängt letztendlich vom Pflegegrad ab.