Akute Wunden
Wir übernehmen die verordnete Wundversorgung und die erforderlichen Verbandwechsel.
Wundversorgung
Wir sind als spezialisierter Leistungserbringer für Wundversorgung nach § 132a SGB V zugelassen. Wir übernehmen die Versorgung von Wunden und Verbandwechsel nach ärztlicher Verordnung und stimmen die Versorgung mit den behandelnden Ärzten ab.

Ein Team. Klare Zuständigkeiten.
Unser hausinternes Team aus 12 Wundexpertinnen und Wundexperten übernimmt Ihre Versorgung – ohne zusätzliche Versorgungsanbieter. Die Koordination und die Abstimmung mit Ihrer Arztpraxis übernimmt Carina Metz.
Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
Spezialisierter Leistungserbringer, zugelassen nach § 132a SGB V.
Wechsel und Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
Wir übernehmen die verordnete Wundversorgung und die erforderlichen Verbandwechsel.
Als zugelassener spezialisierter Leistungserbringer nach § 132a SGB V versorgen wir chronische und schwer heilende Wunden. Welche Versorgung für Ihre Wunde passend ist, klären wir anhand der ärztlichen Verordnung.
Die benötigten Verbandmittel werden von Ihrer Arztpraxis verordnet und rezeptiert. Wir kümmern uns um die fachgerechte Anwendung und achten darauf, dass die Materialien bedarfsgerecht und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Dabei orientieren wir uns an den aktuellen fachlichen Empfehlungen und stimmen Veränderungen der Versorgung mit Ihrer behandelnden Praxis ab.
Wir stimmen die Versorgung mit Ihnen und den behandelnden Ärzten ab. Ihre Angehörigen beziehen wir auf Ihren Wunsch ein.
Persönlich. Spezialisiert. Abgestimmt.
Für die spezialisierte Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden sind wir nach § 132a SGB V zugelassen. Wir begleiten Ihre Versorgung zu Hause und stimmen uns mit den behandelnden Ärzten ab.
Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und welche ärztliche Verordnung vorliegt.
Wir besprechen die verordnete Wundversorgung, Verbandwechsel und mögliche Termine mit Ihnen.
Wir stimmen die Versorgung mit Ihrer Arztpraxis ab. Ihre Angehörigen beziehen wir auf Wunsch ein.
Kosten & Finanzierung
Im Kostenrechner finden Sie eine erste Orientierung für diesen Bereich. Welche Leistungen übernommen werden und welche Kosten hinzukommen, klären wir vor dem Start persönlich.
Antworten für Patientinnen, Patienten und Angehörige.
Wenn eine Wunde schlecht heilt, immer wieder aufgeht oder über längere Zeit offen bleibt, sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Ursache abklären. Häufig spielen Diabetes oder Durchblutungsstörungen eine Rolle. Neben der Wunde muss deshalb auch die Grunderkrankung behandelt werden. Als zugelassener spezialisierter Leistungserbringer nach § 132a SGB V unterstützt unser Wundexperten-Team die verordnete Versorgung zu Hause.
Für Wundversorgung als häusliche Krankenpflege benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht Voraussetzung. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und die Voraussetzungen für häusliche Krankenpflege; die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme. Sie können uns bereits zur Abstimmung kontaktieren, wenn die Verordnung noch vorbereitet wird.
Bei erfüllten Voraussetzungen und Genehmigung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die verordnete Wundversorgung. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen; eine Zuzahlungsbefreiung ist gegebenenfalls möglich. Für privat Versicherte richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.
Bei Kosok kommen 19,74 € für Behandlungspflege-Management pro Verordnung hinzu – nicht pro Monat oder Einsatz. Dies ist eine zusätzliche Zahlung an uns und keine gesetzliche Zuzahlung. Mögliche Kosten für verordnetes Verbandmaterial werden gesondert betrachtet. Wir besprechen Ihre voraussichtlichen Kosten vor Beginn.
Gesetzliche Zuzahlungen und Befreiung ↗ · Zum Kostenrechner →
Ihre Arztpraxis verordnet und rezeptiert die benötigten Verbandmittel; unser Wundexperten-Team übernimmt die fachgerechte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Anwendung. Wie häufig der Verband gewechselt wird, richtet sich nach der Wunde und dem Behandlungsplan – notwendige Anpassungen stimmen wir mit Ihrer behandelnden Praxis ab.
Zunehmende Rötung, Wärme, Schwellung, stärkere Schmerzen oder Eiter können auf eine Infektion hinweisen. Lassen Sie solche Veränderungen zeitnah ärztlich abklären. Bei Fieber oder deutlicher Verschlechterung warten Sie bitte nicht auf den nächsten geplanten Verbandwechsel. Informieren Sie auch unser Wundteam.
Außerhalb der Praxiszeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei einem lebensbedrohlichen Zustand, zum Beispiel Atemnot oder Bewusstlosigkeit, rufen Sie 112.
Wundinfektionen: Informationen des IQWiG ↗ · Bereitschaftsdienst und Notruf ↗
Stand: September 2026. Die Antworten dienen der Orientierung; die Behandlung wird individuell mit Ihrer Arztpraxis abgestimmt.
Persönlich für Sie da – in Lüdinghausen und Umgebung.